BETREUUNG

 


Betreuung / rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung ersetzt die frühere Vormundschaft (und Gebrechlichkeitspflegschaft) und bedeutet für die Betroffenen einen Weg aus der Rechtlosigkeit.

Betreuung wird vom Amtsgericht eingerichtet, wenn der Vormundschaftsrichter die Erforderlichkeit festgestellt hat

Die von mir betreuten Personen (zwischen 21 und 100 Jahren alt) leben teils in der eigenen Wohnung, teils im Heim oder Betreuten Wohnen (Betreutes Wohnen), in den Stadtteilen bzw. Bezirken Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Spandau, Reinickendorf, Tiergarten, und Zehlendorf.

Der Betreuer ist der gesetzliche Vertreter für die Aufgabenbereiche, die die Betroffenen nicht mehr (oder noch nicht wieder) selbst regeln können. Nach einem festgelegten Zeitraum wird die Betreuungsnotwendigkeit überprüft.

Der Betreute ist nicht entmündigt, sondern hat ein Mitspracherecht. Seine Wünsche werden respektiert - vorausgesetzt dass dies zu seinem Wohl und nicht zu seinem Schaden ist.

Aufgabe des Betreuers ist nicht die Durchführung von Pflege, Begleitung, Besorgungen usw., sondern deren Organisation. Im persönlichen Kontakt wird der Fortgang der Betreuung besprochen und eine möglichst vertrauensvolle Beziehung gepflegt.

Manuel Stitz Ulrici




Mitglied im Verband freiberuflicher Betreuer